Unsere Anforderungen an eine direkte Lieferung an den Endkunden beinhalten folgende Punkte, welche von uns mittels Stichproben geprüft werden. Bei wiederholtem Verstoss gegen diese Anforderungen kann Galaxus Deutschland GmbH dem Lieferanten jederzeit neue Direktlieferungsaufträge verweigern. In dem Falle wird ein anderer Partner verwendet oder alles via unserem Lager Krefeld (Fichtenhain) abgewickelt.
Unterdrückung der Absenderinformationen
Galaxus Deutschland GmbH möchte nicht, dass die jeweiligen Fulfillment-Partner vom Endkunden offensichtlich erkannt werden können. Daher ist als Erstes sicherzustellen, dass die jeweiligen Paketdienstleister keine Sendebenachrichtigungen an den Endkunden senden, welche auf den Fulfillment-Dienstleister schliessen lassen. Daher empfehlen wir, diese Information unterdrücken zu lassen oder aber als Absender die Adresse des Lagers von Galaxus Deutschland GmbH anzugeben.
Versandetiketten
Galaxus Deutschland GmbH bevorzugt die Verwendung von Adressetiketten. Wenn solche vom Lieferanten nicht erstellt werden können, kann auch ein Lieferschein in einer Dokumententasche zur Angabe von Anschrift und Absender verwendet werden. Designvorlagen, wie ein Lieferschein auszusehen hat, können bei der jeweiligen Kontaktperson angefragt werden.
Der Absender auf den Versandetiketten hat der Absenderadresse (siehe unten) zu entsprechen.
Absenderadresse
Der Absender hat stets wie folgt zu lauten:
Galaxus Deutschland GmbH
Retouren
Odilia-von-Goch-Str. 15
DE- 47839 Krefeld (Hüls)
Damit wird sichergestellt, dass die Retouren zentral durch Galaxus Deutschland GmbH verarbeitet werden können.
Verpackung
Die Verpackung der Artikel untersteht gewissen Gütekriterien. Diese werden von Galaxus Deutschland GmbH periodisch geprüft und der Lieferant wird bei Verfehlungen ermahnt.
- Die Sendung darf keinerlei Werbung, Prospekte, Werbegeschenke oder andere von Galaxus Deutschland GmbH nicht explizit gewünschte Zusätze enthalten.
- Die Sendung muss neutral verpackt sein und darf keinen Rückschluss auf den Versender zulassen:
- Keine Hersteller- oder Markenlogos auf der Verpackung, der Umverpackung, Verpackungsmaterial, Klebeband etc.
- Die Verpackung muss genügenden Schutz des Inhalts bieten
- Das Verhältnis von Warenkubik zu Versandkubik soll möglichst optimiert sein (keine Luft)
- Das Verhältnis von Verpackungsstärke zu Gewicht muss so gewählt werden, dass Transportschäden minimiert werden
- Eine Umverpackung ist gewünscht, aber nicht zwingend. Wenn keine Umverpackung gemacht wird, dann muss die Ware zwingend so verpackt sein, dass keine Rückstände an der OVP durch Etiketten, Klebeband oder Ähnlichem hinterlassen werden.
Lieferschein
Falls der Endkunde keinen Lieferschein wünscht, ist dieser Wunsch, wenn immer möglich zu berücksichtigen. Falls die Lieferscheine als Adressetikette dienen, so ist der Lieferschein auch im Falle von gegensätzlichem Kundenwunsch erlaubt. Sämtliche Lieferscheine müssen die Vorgaben bezüglich Formatierung erfüllen:
- Falls ein Lieferschein in einer Dokumententasche zur Angabe von Anschrift und Absender verwendet wird, darf dem Paket in keinem Falle ein weiterer Lieferschein beigelegt werden.
- Die Kunden von Galaxus Deutschland GmbH haben die Wahl, ob sie einen Lieferschein erhalten möchten oder nicht. Diesem Wunsch ist Rechnung zu tragen.
- Wenn ein Lieferschein beigelegt wird, hat dies zwingend im von Galaxus Deutschland GmbH vorgegebenen Format zu erfolgen. Dies gilt auch bei Nutzung des Lieferscheines zur Angabe von Anschrift und Absender. Die Vorlagen und Dateien zur Umsetzung werden dem Lieferanten von Galaxus Deutschland GmbH zur Verfügung gestellt. Zu beachten sind im Speziellen:
- Korrekte Logos in guter Auflösung
- Korrekte Links in der Kopfzeile
- Mindesthöhe Kopfzeile
- Seitenränder
Designvorlagen und Musterlieferscheine können Sie hier herunterladen:
Version 16.08.2022